Sportbootführerschein Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

  • Segeln/Surfen ab 14 Jahren
  • Motor ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportboot-Führerschein-Bewerber"
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse

  • des Binnenschifffahrtsrechts
  • der Seemannschaft
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

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