Sportbootführerschein Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
- Segeln/Surfen ab 14 Jahren
- Motor ab 16 Jahren
- Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportboot-Führerschein-Bewerber"
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts
- der Seemannschaft
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.