Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Internationale Gültigkeit.
Zulassung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse:
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
|
|
|